
Rechtsanwalt für Vertrieb von Hanf, Cannabis, CBD
[ Hanf-Compliance für moderne Produkte ]
Ihr Rechtsanwalt für Cannabis-Vertrieb: Wir sind Strafverteidiger und Technologieanwälte, in einer nachhaltigen Kanzlei – und lieben Technologie. Darum sind wir seit Jahren in der Beratung rund um den Vertrieb strafrechtlich relevanter, neuartiger Produkte aufgestellt.
BtMG ↗
Seit 25 Jahren im BTM-Strafrecht tätig, mit einer Erfahrung aus hunderten BTM-Strafverteidigungen. Wenn es um Strafverteidigung rund um Cannabis oder Cannabidiol (CBD) geht, sind unsere Anwälte Ihre Ansprechpartner.
Compliance ↗
Rchtsanwalt für legalen Cannabis-Vertrieb: Wir sind keine Allrounder sondern spezifisch in der Beratung rund um Wirtschaftsstrafrecht und Product-Compliance aufgestellt, speziell bei Hanf-Produkten.
Technologie ↗
Unsere Faszination gilt den Rechtsfragen von Software- und Umwelttechnologien, speziell neuartigen Produkten. Der Vertrieb legaler Cannabis-Produkte ist für uns besonders spannend!
Cannabis im Umbruch
Nur eines ist klar: Rund um Hanf und seine Komponenten, seien es Cannabis oder CBD, ist viel in Bewegung – ein neuer (legaler) Markt wird entstehen. Doch durch einen zögerlichen Gesetzgeber ist vieles schwieriger als je zuvor.
Rechtsanwalt für Cannabis-Vetrieb gesucht? Die kritische Auseinandersetzung zu Hanf liegt vor allem in der Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC), dem berauschenden Wirkstoff des Hanf. Während einerseits inzwischen in der Gesellschaft über den Umgang mit THC offen diskutiert wird, muss zugleich anerkannt werden, dass die Hanf-Pflanze (unstreitig) erhebliche nützliche Bestandteile aufweist, die es zukünftig zu nutzen gilt.
Wie vielschichtig die gesetzliche Regulierung ist, zeigt bereits der Blick ins Betäubungsmittelgesetz, das nicht schlicht „Hanf“ kennt sondern sprachlich unterscheidet zwischen Nutzhanf, Cannabis (auch zu medizinischen Zwecken), Cannabisharz, Haschisch oder auch simpel Marihuana. Und dabei auch noch unterscheidet, ob Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Sorten vorliegen.
Aktuell, im Jahr 2022, ist eine unheimlich komplexe Gemengelage festzustellen, die sich nicht alleine im Betäubungsmittelrecht ausmachen lässt, sondern Schnittmengen aus dem Lebensmittelrecht und Arzneimittelrecht aufweist. Dass dann international einzelne Handlungen verboten sind, national die saufgeweicht werden soll und in Teilen in Gesetzen missverständliche Regelungen vorhanden sind, macht alles nur noch undankbarer für den, der mit Hanf legal umgehen möchte.
Hanf und 0,2% THC
Weiterhin hält sich hartnäckig der Mythos, dass Hanf mit einem THC-Gehalt bis 0,2% rechtlich problemlos ist. Allerdings ist gerade nicht schlicht im Gesetz vorgesehen, dass der Umgang mit Hanf beim einem THC-Gehalt, welcher 0,2 % nicht übersteigt grundsätzlich zulässig ist! Vielmehr gibt es in der Rechtsprechung und professionellen juristischen Literatur erheblichen Streit darüber, ob nicht vielmehr ein Anbei, ausgehend vom unbedenklichen Samen bis zum Hanf mit 0,2 % THC-Anteil ganz bestimmten landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten sein soll. Diese Ansicht vertritt, dass der weitere Verkehr damit ausschließlich gewerblichen Zwecken dient, der keinen Missbrauch zu Rauschzwecken zulässt. Ein Rechtsanwalt, der sich mit Rechtsfragen rund um Cannabis-Vertrieb auskennt, hilft hier zielsicher!
Denn gleich wie man es dreht und wendet: Am Ende geht es darum, dass kein Missbrauch zu Rauschzwecken stattfinden kann. Und genau diese Passage im Gesetz ist das Einfallstor für Diskussionen rund um Hanf und CBD. Dabei hat der BGH durchaus schon aufgeweicht:
Die frühere Voraussetzung, bei Weitergabe an einen Abnehmer von diesem ausschließlich gewerbliche Zwecke zu verlangen, wurde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EUGH – nicht aufrecht erhalten (BGH, 6 StR 240/20). Ausreichend für diesen Ausnahmetatbestand ist vielmehr, dass lediglich einer der Teilnehmer des Verkehrsgeschäfts ein Produkt an einen Endabnehmer abgibt.
Hanf-Compliance: FAQ
Ist Cannabis legal?
Hier kommt es immer mehr darauf an: Unter bestimmten Umständen kann es inzwischen ärztlich verschrieben werden. Auch die professionelle, gewerbliche Verarbeitung von Nutzhanf ist erlaubt; insbesondere ist Cannabis ohne berauschende Wirkung – bei Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – in Lebensmitteln denkbar, was man immer wieder im Supermarkt feststellen kann. Noch nicht erlaubt ist aber der schlichte Erwerb berauschenden Cannabis um dies zu konsumieren, hier arbeitet der Gesetzgeber an neuen Regeln.
Vertrieb von CBD-Produkten?
Der Vertrieb von CBD-Produkten scheint, wenn gar kein THC enthalten ist, rechtlich klar geregelt. Insbesondere gilt mit der neueren Rechtsprechung des EUGH, dass CBD kein Betäubungsmittel ist.
Das Ergebnis ist, dass in der EU regelkonform hergestelltes CBD unter den Schutz des freien Warenverkehrs fällt. Hierbei geht es aber ausdrücklich um den CBD.Reinstoff, der EUGH sprach davon, dass keine andere Verbindung als CBD mit Ausnahme von Verunreinigungen vorliegt (EuGH, C-663/18). Im Übrigen muss man sich sehr genau orientieren, CBD-Produkte können Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder kosmetische Mittel sein. Je nach Einordnung gelten ganz unterschiedliche, zwingende rechtliche Vorgaben!
Ist CBD legal?
Grundsätzlich erst einmal ja, denn CBD ist psychotrop unwirksam und auch kein Betäubungsmittel, jedenfalls wenn es synthetisch hergestellt worden ist. Vorsicht ist aber angezeigt, denn je nach konkretem Umgang können CBD-Produkte als Pflanzenteile im Sinne des BtMG angesehen werden, womit eine Strafbarkeit im Raum steht. Auch dürfen CBD-Produkte kein THC enthalten – der Umgang der strafrechtlichen Rechtsprechung mit der 0,2% Grenze ist, entgegen vieler semi-professioneller Berichte, vollkommen ungeklärt und hochgradig riskant!
Wo helfen wir?
Wir beraten Sie im Bereich der technologischen und strafrechtlichen Compliance. Zudem verteidigen wir in BTM-Strafverfahren professionell und bundesweit. Im Bereich des BtMG besteht unsere Kanzlei seit 1996, mit dem Thema Hanf-Compliance kamen wir im Zuge von Strafverteidigungen in Berührung. Seit über 5 Jahren sind wir dabei beratend tätig für Importeure und Erzeuger von CBD-Produkten.

Rechtsanwalt Jens Ferner – Ihr Rechtsanwalt für Cannabis-Vertrieb
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht
Konzentriert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht und Compliance insbesondere im Bereich neuer Technologien wird ein ganz besonderes Tätigkeitsfeld geboten. Die hiesige Tätigkeit versteht sich ausdrücklich ergänzend zu schon bestehenden Beratern, Prozesse im Zivil- oder Verwaltungsrecht werden nicht geführt.
Hanf-Compliance: Get in touch
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